AGB´s

Baumpflege Schönberger

Florian Schönberger

Talstr. 14

85411 Hohenkammer

Stand: 01.Dezember 2022

 

  1. Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an, es sei denn, er gibt eine ausdrücklich abweichende Erklärung bei Auftragserteilung ab.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

 

  1. Angebotsinhalt und Angebotsfrist

Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Baumpflege Schönberger vor der Erstellung des Kostenvoranschlages unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit.

Die Angaben in unseren Angeboten sind freibleibend. Der Kaufvertrag über die von Ihnen ausgewählte Dienstleistung wird geschlossen, wenn von Ihnen eine schriftliche Bestätigung vorliegt. z.B. per Mail, SMS oder direkt über den Bestellbutton im Angebot. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung bewirkt noch keinen Vertragsschluss. Die Bestellung steht unter dem Vorbehalt der verfügbarkeit. Bei Nichtverfügbarkeit werden wir Sie unverzüglich informiert und ein Alternativtermin vereinbart.

Bei abweichenden Bedingungen, welche zu Verzögerung oder nicht Aufnahme der Arbeiten führt, behält sich die Firma Baumpflege Schönberger vor, Anfahrtkosten in Höhe 0,50 Euro/Km, sowie 25% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.

Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 21 Tagen, beginnend mit dem darauf angeführten Datum. Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich die sich verbotenerweise dort aufhalten, sowie die Kosten für Absperrungen und Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen.

 

  1. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

 

  1. Genehmigungen und Zugang

Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma Baumpflege Schönberger durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma Baumpflege Schönberger ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt der Firma Baumpflege Schönberger für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Sollte die Firma Baumpflege Schönberger die Genehmigungen und Bewilligungen einholen müssen, bedarf es vorab einen schriftlichen Auftrag.

 

  1. Leistungsbeschreibung

Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie möglich. Es werden folgende branchenübliche Begriffe verwendet:     

Ast-Definitionen:

Feinast:            Ast mit Durchmesser von 1 bis 3 cm

Schwachast:     Ast mit Durchmesser über 3 bis 5 cm

Grobast:            Ast mit Durchmesser über 5 bis 10 cm

Starkast:            Ast mit Durchmesser über 10 cm

Baumfällung:      Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe, Baumstubben verbleibt im Boden

Formschnitt:       Gehölzschnitt zur Herstellung eines optischen Eindrucks

Kronenpflege:      Ausschneiden von toten, beschädigten, gebrochenen und/oder sich kreuzenden und reibenden Ästen; Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig

Totholzentnahme:    Entfernen von toten und gebrochenen Ästen ab Schwachaststärke aus Gründen der Verkehrssicherheit, Feinäste verbleiben im Baum.

Kroneneinkürzung:    Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach- und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig

Kronenauslichtung:   entfernt ganze Äste am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone

Kronensicherung:   Sicherung von Baumkronen oder einzelnen Ästen

Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet. Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf früheren Beginn der Arbeiten, nimmt er in Kauf, dass Äste, die noch Knospen haben, also noch nicht eindeutig als tot zu identifizieren sind, stehengelassen werden.

Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.)

  1. Ausführungsfristen
  2. Die von uns genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  3. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
  4. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie durchschnittlichen Tages-Außentemperaturen unter 5°C.
  5. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.
  6. Mehrarbeit

Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach.

Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden.

Die Preise verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.

  1. Haftungsausschluss

Die  Firma Baumpflege Schönberger haftet nur für von ihr grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden an Körper und Gesundheit, Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren in einer Wiese, Sägemehl im Rasen) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

 

  1. Zahlungsvereinbarungen

Die von der Firma Baumpflege Schönberger verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die Firma Baumpflege Schönberger zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen, Mahngebühren und die der Firma Baumpflege Schönberger entstehenden Kosten zahlen. Nicht bezahlte Waren bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum.

9.1. Zahlungsarten

Folgende Zahlungsarten sind möglich

-Überweisung

-Bar

-Vorkasse

  1. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für Bestellungen durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt München als Gerichtsstand.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ferner verpflichten sich die Parteien – vorausgesetzt Sie sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung, diese durch eine neue Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung sowohl vom rechtlichen als auch wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt..